ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER 24sens GmbH

 

I. Geltungsbereich

1. Der Verkauf und die Lieferung für alle von der 24sens Gmbh  (nach-
folgend 24sens) vertriebenen Erzeugnisse im In- und Ausland erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung durch den Besteller oder seine Erfüllungsgehilfen als anerkannt.
2. Dies gilt auch für zukünftige Geschäfte und Lieferungen zwischen denselben Parteien, ohne dass es hierzu eines nochmaligen Hinweises bedarf.
3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn gegenteilige Hinweise des Bestellers oder Lieferanten auf seine oder sonstige Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen vorliegen. Diesen wird hier mit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, 24sens hat solchen abweichenden AGB ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4. Den AGB entgegenstehende Individualvereinbarungen zwischen den Parteien bleiben von den hier niedergelegten Geschäftsbedingungen unberührt.
5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hier von nicht berührt.

II. Bestellung und Auftragsannahme

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich oder fernschriftlich bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware entsprechen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Zusicherungen zu Angeboten oder schriftlichen Verträgen sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.
2. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.
3. Bei Abschlüssen, deren Erfüllung in mehreren Einzellieferungen erfolgt, gilt jede Lieferung als gesondertes Geschäft.

III. Preise

Die Preise gelten frei Haus zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe, sofern nicht anders angegeben.

IV. Lieferbedingungen, Gefahrenübergang, Verpackung, Versand

1. Liefertermine oder –fristen gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung seitens 24sens setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.
2. Kommt es zu Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die es 24sens wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen den Lieferverpflichtungen rechtzeitig nachzukommen, hat 24sens diese auch bei verbindlich zugesagten Terminen nicht zu vertreten.
3. Die Gefahr der Beschädigung, der Verschlechterung, der Zerstörung oder des Verlusts der Ware geht auf den Besteller über, sobald die Warensendung zugestellt worden ist.
4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wählt 24sens die Verpackungs- und Versandart nach bestem Ermessen.
5. Nicht berechnete Spezialverpackungen wie Mehrwegpaletten bleiben Eigentum des Lieferanten. Der Besteller ist verpflichtet, diese dem Frächter zu retournieren.
6. 24sens behält sich das Recht vor, für auftragsbezogene Mindermengen die entsprechenden Versandkosten in Rechnung zu stellen.

 

V. Zahlungsbedingungen

1. Sämtliche Zahlungen an 24sens sind ausschließlich in Euro zu leisten.
2. Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 15 Tagen netto (ohne Abzug) ab Rechnungsdatum zu zahlen.
3. Bei Überschreitung der Zahlungstermine werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz berechnet, sofern 24sens nicht höhere Sollzinsen nachweist.
4. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nicht angenommen.
5. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, haben die sofortige Fälligkeit der 24sens -Forderungen zur Folge. Darüber hinaus ist 24sens berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Bestellers zurückzuholen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt Eigentum von 24sens bis zur Erfüllung aller ihr gegenüber dem Auftraggeber zustehenden Ansprüche. Eine vorherige Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist dem Besteller untersagt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist 24sens berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.

Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaentbetrages unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichtenuns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den neu vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies hingegen der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung
mitteilt.
3. Falls 24sens nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist sie berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen.

VII. Mängelhaftung

1. Der Besteller ist verpflichtet, die von der 24sens erhaltenen Produkte unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und eventuelle Mängel oder Lieferfehler unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, anzuzeigen. Solche Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung der Ware nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung, längstens aber 6 Monate nach Erhalt der Ware, schriftlich unter Beifügung des zu der betroffenen Sendung gehörigen Lieferscheins zu rügen.
2. Werden die Gebrauchsanweisungen bzw. Hinweise auf der Verpackung der Ware nicht beachtet
oder die Ware nicht bestimmungsgemäß gelagert und verwendet, so entfällt jede Gewährleistung, soweit dies keinen gesetzlichen Bestimmungen widerspricht.
3. Wenn 24sens den Besteller beraten hat, haftet sie für die Funktionsfähigkeit und die Eignung der Lieferung nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung.
4. Bei begründeter Mängelrüge – wobei für Qualität und Ausführung die vom Besteller schriftlich freigegebenen Ausfallmuster maßgebend sind – ist 24sens nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an 24sens zurückzusenden.
5. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Nur zur Abwehr verhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung ist der Besteller berechtigt, nach vorheriger Verständigung von 24sens nachzubessern und dafür Ersatz der nachzuweisenden angemessenen Kosten zu verlangen.
6. Insbesondere gilt, dass unsere Haftung aus allen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrages stehenden Pflichtverletzungen, egal aus welchem Rechtsgrund, auf den Ersatz des direkten, für uns vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch auf 7,5 % des Nettoauftragswertes begrenzt ist und in keinem Fall die Haftung für Schäden aus Betriebsunterbrechung und Produktionsausfall, insbesondere entgangenen Gewinn, sowie für erhöhte oder vergeblich vorgehaltene Produktionskosten umfasst.
7. Die vorgenannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Organe. Die Haftung nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

VIII. Warenrückgabe

1. 24sens nimmt Ware nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zurück. Die Rücknahme bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, ohne diese erfolgt keine Gutschrift zurückgelieferter Ware.
2. Der bei der Warenrücknahme zu vergütende Wert ist abhängig von dem Alter der Beschaffenheit und der Wiederverkaufsfähigkeit der Ware. Nicht wieder verkaufbare Ware und individuell angefertigte Produkte sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
3. Risiken bei Kosten für den Transport zurückgenommener Ware trägt der Käufer.

IX. Geistiges Eigentum, Schutzrechte

1. An Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Entwürfen, Konstruktionsvorschlägen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die den 24sens-Angeboten beigefügt sind oder im Rahmen der Zusammenarbeit an den Besteller gelangen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Für die etwaige Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller der schriftlichen Zustimmung der 24sens.
2. Hat 24sens nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern des Bestellers zu liefern, so steht dieser dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Besteller hat 24sens von Ansprüchen Dritter freizustellen und den Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Wird diesem die Herstellung oder Lieferung von einem Drittem unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist 24sens– ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen.

X. Export und Inlandsvertrieb

1. Für den Verkauf, den Versand und Export der gelieferten Waren in ein Land außerhalb des Firmensitzes des Bestellers ist die vorherige schriftliche Genehmigung erforderlich. Wir behalten uns eine Vertragsstrafe für den Fall vor, dass ohne unsere schriftliche Genehmigung Ware auf diese Märkte gebracht wird.
2. Jeder Wiederverkäufer ist verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit seiner Endkunden aufrecht zu erhalten, damit im Falle einer Rückrufaktion, gem. den EG-Richtlinien über Medizinprodukte vom 14.7. 1993 (93/42/EWG), seine Endverbraucher angesprochen werden können und das entsprechende Medizinprodukt vom Markt genommen werden kann. Die Verpflichtung gilt auch für den Zeitraum nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen fort.
3. Die Lieferungen und Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr/Verbringung/Einfuhr benötigt werden. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gilt der Vertrag bezüglich der bestellten Ware als nicht geschlossen; Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen.

XI. Allgemeine Pflichten des Händlers und des Kunden (Art. 14 MDR)

Alle Händler und Kunden, die Produkte der 24sens erwerben und diese Produkte ihrerseits auf dem Markt anbieten oder gewerblich vertreiben, unterliegen
den allgemeinen Pflichten aus Art. 14 MDR.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort für sämtliche aus den vertraglichen Beziehungen zwischen 24sens und dem Besteller entstehenden Pflichten ist der Sitz unserer Gesellschaft.
2. Gerichtsstand ist nach Wahl von 24sens der 24sens -Firmensitz oder der Sitz des Bestellers.
3. Für diese AGB und die Gesamtheit der vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Republik Österreich Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts
wird hiermit ausgeschlossen.

 

Stand: 15.08.2023